Der Gesetzgeber trennt nach Risiko. Großspiele haben ein hohes Gewinnpotenzial und werden im Regelfall von wenigen Anbietern für die ganze Schweiz durchgeführt, im Gegensatz zu den Kleinspielen.
Für Spielende ist die Einordnung selten sichtbar, entscheidend ist der Anbieter. Wer ein Los kauft oder bei einem bewilligten Veranstalter wettet, nutzt ein Großspiel. Wer an einem Spielautomaten spielt, nutzt ein Spielbankenspiel. Beide Bereiche kennen eigene Sperren und Aufsichten.
Beispiele
- Landesweite Lotterien
- Sportwetten
- Online-Großspiele
Zuständig für Bewilligung und Aufsicht ist nicht die ESBK, sondern die Gespa und die kantonalen Behörden. Für Online-Großspiele gilt dennoch die schweizweite Spielsperre, wenn ein Eintrag im Sperrregister vorliegt.
Von Spielbankenspielen unterscheiden sich Großspiele durch den Betrieb: Roulette und Slots gehören ausschließlich in eine Spielbank. Der rechtliche Rahmen ist das Geldspielgesetz.
Die Einteilung ist Schweizer Recht; in Deutschland ordnet der Glücksspielstaatsvertrag Lotterien und Wetten anders ein.
