In Deutschland gilt ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem (§ 8 GlüStV 2021), bekannt als OASIS. Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und Online-Angebote mit deutscher Erlaubnis gleichen jede spielwillige Person vor dem Spiel mit der Sperrdatei ab. Die Sperre endet nicht von selbst, sondern nur auf schriftlichen Antrag.
Zwei Wege in die Sperre
- Selbstsperre: auf eigenen Antrag, mindestens ein Jahr; auf Wunsch kürzer, aber nicht unter drei Monaten.
- Fremdsperre: durch den Anbieter, wenn Hinweise auf Spielsucht oder Überschuldung vorliegen; mindestens ein Jahr.
In der Schweiz führen Spielbanken und Anbieter von Online-Großspielen ein gemeinsames Sperrregister; eine freiwillige Sperre ist frühestens nach drei Monaten aufhebbar. In Österreich ist laut BMF ein zentrales Sperrregister geplant.
Hilfe und weitere Schutzinstrumente stehen unter Spielerschutz. Online-Anbieter müssen zusätzlich eine Schaltfläche für eine sofortige Sperre von 24 Stunden bereithalten (§ 6i Abs. 3 GlüStV 2021).
