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Casino-Check: steht das Angebot auf einer amtlichen Liste?

Domain eingeben, mit GGL-Whitelist, ESBK-Listen und win2day abgleichen. Der Check bewertet nicht, er prüft nur den Eintrag.

Datenbasis: GGL-Whitelist (Stand 2. Oktober 2026, 109 Domains), ESBK-Liste der Online-Spielbanken (Stand 17. März 2026), ESBK-Sperrliste vom 25. August 2026 (3.299 Domains). Eingaben werden nicht gespeichert.

Was der Casino-Check leistet

Der Casino-Check gleicht eine eingegebene Domain mit amtlichen Listen ab und zeigt, ob ein Eintrag existiert. Er beantwortet damit eine einzige Frage: Steht dieses Angebot auf einer Liste erlaubter Anbieter? Eine Bewertung der Qualität, Auszahlungsdauer oder Bonusbedingungen liefert er nicht, und ein Treffer ist keine Empfehlung.

Welche Listen abgeglichen werden

LandListeAussage bei Treffer
DeutschlandGGL-Whitelist (Stand der ausgewerteten Fassung: 02.10.2026)Veranstalter und Domain verfügen über eine Erlaubnis nach dem GlüStV 2021
SchweizListe der ESBK-konzessionierten Online-Casinos (Stand 17.3.2026)Konzessioniertes Angebot einer Schweizer Spielbank
SchweizSperrliste der ESBK (25.8.2026, rund 3.300 Domains)Angebot ist nicht bewilligt, Internetanbieter müssen den Zugang sperren
ÖsterreichKonzession der Österreichischen Lotterien (win2day)Einziger Anbieter mit Online-Konzession nach aktueller Rechtslage

Die deutsche Whitelist enthält 167 Einträge für alle Glücksspielarten. Das Verzeichnis führt davon 38 Veranstalter mit Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Online-Casinospiele. Ein Angebot, das nur eine Sportwetten-Erlaubnis besitzt, darf deshalb nicht automatisch Casinospiele anbieten; maßgeblich ist die Erlaubnisart auf der Liste.

So lässt sich das Ergebnis lesen

  • Treffer auf der Whitelist: Die Domain gehört einem Veranstalter mit Erlaubnis. Welche Spielarten sie umfasst, steht in den Angaben zum Anbieter.
  • Treffer auf der ESBK-Sperrliste: Das Angebot ist in der Schweiz nicht bewilligt. Auf die Nutzung sollte verzichtet werden, auch wenn Spielende laut ESBK nicht strafbar sind.
  • Kein Treffer: Die Domain steht auf keiner der abgeglichenen Listen. Das heißt nicht automatisch „illegal“, denn Listen werden nur in Abständen veröffentlicht. Es heißt aber, dass keine Erlaubnis belegt ist.

Grenzen des Checks

Die Listen ändern sich. Die GGL ergänzt die Whitelist laufend, wie die jungen Erlaubnisse vom Herbst 2026 zeigen; zwischen zwei Abgleichen kann sich der Stand ändern. Ein Betreiber kann mehrere Marken und Domains haben, und nicht jede Domain steht auf der Liste. Zudem prüft der Check keine Identität: Eine nachgebaute Seite, die den Namen eines erlaubten Anbieters kopiert, trägt eine andere Domain und liefert deshalb keinen Treffer.

Im Zweifel nicht spielen. Wer nicht sicher ist, ob ein Angebot erlaubt ist, prüft die amtliche Quelle selbst. Anleitung im Ratgeber GGL-Whitelist; Hintergründe zum deutschen Recht in Online-Casino in Deutschland legal.

Unerlaubte Angebote erkennen

Ein fehlender Treffer ist ein Warnsignal, kein Beweis. Typisch für Angebote ohne Erlaubnis sind fehlende Angaben zur Behörde auf der Startseite, keine Identitätsprüfung bei der Registrierung, keine Möglichkeit zur Selbstsperre und Spielfunktionen, die in Deutschland verboten sind, etwa Autoplay oder höhere Einsätze bei Automaten. Solche Angebote sind weder an OASIS noch an LUGAS angebunden.

Verdacht melden

Wer ein Angebot ohne Erlaubnis entdeckt, kann es den zuständigen Behörden melden: in Deutschland der GGL, in der Schweiz der ESBK. Das Verzeichnis nimmt keine Meldungen an, sondern verweist auf die Behörden. Ein Überblick über erlaubte Angebote steht im Bereich Online-Casinos; Hilfe bei Spielproblemen bündelt die Seite Spielerschutz.

Häufige Fragen

Was prüft der Casino-Check?

Ob eine Domain auf der GGL-Whitelist (Deutschland), der Liste der ESBK-konzessionierten Online-Casinos oder der ESBK-Sperrliste (Schweiz) steht, und ob es sich um win2day (Österreich) handelt.

Heißt kein Treffer, dass ein Casino illegal ist?

Nicht automatisch, aber es ist keine Erlaubnis belegt. Listen ändern sich, und ein Betreiber kann mehrere Domains haben. Im Zweifel nicht spielen und die amtliche Quelle prüfen.

Ist ein Treffer eine Empfehlung?

Nein. Ein Treffer belegt nur, dass ein Angebot auf einer amtlichen Liste steht. Er sagt nichts über Qualität, Auszahlung oder Bedingungen.

Wohin melde ich ein unerlaubtes Angebot?

In Deutschland an die GGL, in der Schweiz an die ESBK. Das Verzeichnis selbst nimmt keine Meldungen an.