Was Spielhallen und Spielotheken sind
Spielhalle und Spielothek bezeichnen dasselbe: einen gewerblichen Betrieb, der ausschließlich oder überwiegend Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellt. „Spielothek“ ist ein Handelsname, kein eigener Rechtsbegriff. Auch wenn auf dem Schild „Casino“ steht, handelt es sich rechtlich um eine Spielhalle, solange keine Spielbank-Konzession vorliegt. Der Unterschied zur Spielbank ist im Ratgeber Spielhalle, Spielothek oder Spielbank beschrieben.
Wer eine Spielothek in der Nähe oder eine Spielhalle in der Nähe sucht, findet auf den Stadtseiten dieses Bereichs die eingetragenen Standorte für 515 deutsche Städte. Damit lässt sich schnell sehen, welche Betriebe es vor Ort gibt und welche Regeln im Bundesland gelten.
Rechtsrahmen: Gewerbeordnung, Spielverordnung, Landesrecht
Für Spielhallen greifen drei Ebenen ineinander. Der Bund regelt in der Gewerbeordnung die Erlaubnis für Spielhallen (§ 33i GewO) und für die Aufstellung von Spielgeräten (§ 33c GewO). Zugelassen sind nur Geräte, deren Bauart die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen hat. Die Spielverordnung (SpielV) setzt den Geräten enge Grenzen. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ergänzt Anforderungen an Erlaubnis, Abstand und Sperrzeit (§§ 24 bis 26 GlüStV 2021). Die Länder konkretisieren sie in eigenen Spielhallengesetzen.
| Regel | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Gerätezahl | Höchstens zwölf Geräte je Spielhalle, höchstens eines je zwölf Quadratmeter Grundfläche | § 3 Abs. 2 SpielV |
| Spieldauer | Mindestens fünf Sekunden je Spiel; Einsatz höchstens 0,20 Euro, Gewinn höchstens 2 Euro | § 13 SpielV |
| Stundengrenzen | Verlust höchstens 60 Euro, Gewinn abzüglich Einsatz höchstens 400 Euro je Stunde | § 13 SpielV |
| Sperrzeit | Mindestens drei Stunden täglich | § 26 Abs. 2 GlüStV 2021 |
| Abstand und Verbund | Mindestabstand zwischen Spielhallen, keine mehrfache Erlaubnis im Gebäudekomplex | § 25 GlüStV 2021 und Landesrecht |
Sperrzeiten und Öffnungszeiten
Spielhallen müssen täglich mindestens drei Stunden schließen. Die Länder haben daraus unterschiedliche Sperrzeiten gemacht: von drei Stunden in Sachsen-Anhalt bis zu acht Stunden in Berlin und Thüringen. Dazu kommen Spielverbotstage wie Karfreitag oder Totensonntag, die je nach Land anders geregelt sind. Eine Tabelle aller 16 Länder bietet der Ratgeber Spielhalle Öffnungszeiten.
Mindestabstände und Verbundverbot
Eine Spielhalle darf nicht beliebig nahe an einer anderen liegen. Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt Abstände zwischen Spielhallen und verbietet, mehrere Spielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex zu betreiben (§ 25 GlüStV 2021). Wie groß der Abstand ist und wo er gemessen wird, regeln die Länder unterschiedlich. Darum zeigen die Stadtseiten die Regel des Landes und nicht eine einheitliche Zahl.
Sperrabgleich und Jugendschutz
Auch in Spielhallen gilt die zentrale Sperrdatei OASIS: Wer gesperrt ist, darf nicht spielen, und Betreiber müssen Gäste vor dem Spiel abgleichen (§ 8 GlüStV 2021; OASIS-Sperrsystem). Zutritt haben nur Volljährige; Betreiber kontrollieren Ausweise. Gäste, die sich unsicher sind, sollten die Auskunft des Betreibers einholen, bevor sie spielen. Eine Selbstsperre lässt sich beim Betreiber oder direkt bei der Sperrdatei-Behörde beantragen. Hilfe bietet die kostenlose Beratung der BIÖG unter 0800 1 37 27 00 sowie das Portal check-dein-spiel.de, näheres unter Spielerschutz.
Spielhalle oder Gaststätte: kleine, aber wichtige Abgrenzung
Nicht jeder Ort mit Spielautomat ist eine Spielhalle. Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe und Wettannahmestellen dürfen nach der Spielverordnung höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufstellen (§ 3 Abs. 1 SpielV). Solche Kneipen-Automaten stehen nicht auf den Stadtseiten, weil sie rechtlich keine Spielhallen sind. Auch Wettbüros zählen nicht zu den Spielhallen; für Sportwetten gilt ein eigenes Erlaubnisregime (Ratgeber Sportwetten in Deutschland). Auch Gaststätten-Automaten unterliegen der Aufsicht der Gewerbebehörden, und Spielerschutzregeln wie Jugendschutz gelten dort ebenso.
Wie die Stadtseiten entstehen und wo die Daten enden
Die Standorte stammen aus OpenStreetMap, einer freien Karte, die Freiwillige pflegen und die unter der Open Database License steht. Das Verzeichnis ordnet die Einträge Städten ab 10.000 Einwohnern nach Destatis zu. Name, Adresse und Lage kommen aus den Kartendaten, die Regeln aus dem jeweiligen Landesrecht.
- Vollständigkeit: Es fehlen Betriebe, die niemand eingetragen hat; manche Einträge sind veraltet oder doppelt erfasst.
- Öffnungszeiten: Sie stehen nur dort, wo sie in den Daten belegt sind, und ersetzen nie den Aushang am Eingang.
- Rechtliche Lage vor Ort: Abstandsregeln und Härtefallentscheidungen treffen die Kommunen; das Ordnungsamt gibt verbindlich Auskunft.
Häufige Fragen
Ist eine Spielothek dasselbe wie eine Spielhalle?
Ja. Spielothek ist ein Handelsname für die Spielhalle, kein eigener Rechtsbegriff. Gemeint ist ein gewerblicher Betrieb, der überwiegend Geldspielgeräte aufstellt. Spielbanken mit Tischspielen sind etwas anderes.
Wie viele Geldspielgeräte darf eine Spielhalle haben?
Höchstens zwölf, und höchstens ein Gerät je zwölf Quadratmeter Grundfläche (§ 3 Abs. 2 Spielverordnung).
Wie lange haben Spielhallen geöffnet?
Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt Sperrzeiten von mindestens drei Stunden täglich. Die Länder legen sie unterschiedlich fest, von drei Stunden in Sachsen-Anhalt bis acht Stunden in Berlin und Thüringen. Die genauen Zeiten nennt der Betreiber.
Woher stammen die Standorte auf den Stadtseiten?
Aus OpenStreetMap. Die Daten werden von Freiwilligen gepflegt und können Lücken oder veraltete Einträge enthalten. Städte ab 10.000 Einwohnern nach Destatis sind erfasst.
Gilt in Spielhallen eine Sperrdatei?
Ja. Spielhallen müssen Gäste vor dem Spiel mit der zentralen Sperrdatei OASIS abgleichen. Gesperrte Personen dürfen nicht spielen (§ 8 Glücksspielstaatsvertrag 2021).
