Das Geldspielgesetz kennt drei Kategorien. Kleinspiele sind die niedrigste Stufe und werden häufig von Vereinen, Gemeinden oder gemeinnützigen Trägern durchgeführt. Beispiele sind die Tombola am Dorffest oder das Pokerturnier im Restaurant mit begrenztem Einsatz.
- Bewilligung durch die Kantone
- Der Reinertrag muss in der Regel gemeinnützigen Zwecken dienen
- Begrenzte Einsätze und Gewinne, die genauen Schwellen stehen im Gesetz
Mit Online-Casinos haben sie nichts zu tun. Größere Wetten und Lotterien zählen zu den Großspielen, Roulette und Automaten zu den Spielbankenspielen.
Wer sich über die genauen Schwellen informieren will, schaut in den Gesetzestext bei Fedlex. Die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Typische Beschränkungen betreffen die Höhe der Einsätze und die Zahl der Teilnehmenden. Dadurch bleibt das Risiko überschaubar, und Veranstaltungen im Dorf oder im Verein können weiter stattfinden. Wer unsicher ist, ob ein Anlass bewilligt ist, fragt bei der kantonalen Behörde nach.
Die Einteilung ist Schweizer Recht; in Deutschland gilt der Glücksspielstaatsvertrag.
