Glücksspiel in Deutschland: Überblick
Glücksspiel in Deutschland ist grundsätzlich verboten und nur mit staatlicher Erlaubnis oder Konzession zulässig. Den Rahmen bildet der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), den die 16 Länder geschlossen haben. Für Online-Angebote, Sportwetten und Online-Poker ist seit dem Start des Staatsvertrags die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) zuständig. Spielbanken und Spielhallen bleiben dagegen Ländersache: Jedes Land hat eigene Spielbank- und Spielhallengesetze, Aufsichtsbehörden und Konzessionen.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil drei Rechtsregime nebeneinander bestehen. Online-Casinos unterliegen der GGL und dem GlüStV 2021, Spielbanken dem Landesrecht des jeweiligen Standorts, Spielhallen der Gewerbeordnung, der Spielverordnung und dem Landesrecht. Einen kompakten Überblick gibt der Ratgeber Glücksspielstaatsvertrag.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und die GGL
Der GlüStV 2021 erlaubt erstmals bundesweit Online-Automatenspiele und Online-Poker unter strengen Auflagen. Wer solche Spiele anbietet, braucht eine Erlaubnis der GGL. Die Behörde veröffentlicht eine Whitelist erlaubter Anbieter (Stand der ausgewerteten Fassung: 02.10.2026). Das Verzeichnis übernimmt daraus 38 Veranstalter für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Online-Casinospiele; die Liste führt insgesamt 167 Einträge für alle Glücksspielarten. Erlaubte Anbieter müssen auf ihrer Startseite angeben, dass sie die staatliche Erlaubnis haben und welche Behörde sie erteilt hat (§ 6e Abs. 3 GlüStV 2021).
Wichtige Vorgaben für Online-Anbieter: Pflicht zum Spielkonto mit Identitätsprüfung, ein Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 Euro im Monat über alle Anbieter hinweg, Höchsteinsatz von 1 Euro je Spiel bei virtuellen Automatenspielen, keine Autoplay-Funktion und ein Zeithinweis nach 60 Minuten. Das Regelwerk zu diesen Spielen steht auch im Bereich Online-Casinos und im Ratgeber virtuelle Automatenspiele.
Wer wofür zuständig ist
| Bereich | Zuständig | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Online-Casinos, Online-Poker, Sportwetten | Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) | GlüStV 2021 |
| Spielbanken | Das jeweilige Bundesland | Spielbankgesetz des Landes, GlüStV 2021 |
| Spielhallen | Länder und Kommunen (Ordnungsamt) | GewO, SpielV, Landesrecht, GlüStV 2021 |
| Sperrdatei OASIS | Regierungspräsidium Darmstadt (Land Hessen) | § 8, § 23 GlüStV 2021 |
Wer eine Beschwerde über einen Anbieter hat, wendet sich je nach Bereich an die GGL oder das zuständige Ordnungsamt. Für Verstöße von Online-Anbietern ohne Erlaubnis nimmt die GGL Hinweise entgegen.
Werbung und Jugendschutz
Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten (§ 5 GlüStV 2021). Für erlaubte Angebote gelten Einschränkungen: Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder gefährdete Personen richten. Die Teilnahme an Glücksspielen steht in Deutschland nur Volljährigen offen. Wer den Eindruck hat, dass ein Angebot Jugendliche anspricht oder Gewinne verspricht, kann es der GGL melden. Das Verzeichnis richtet sich ausschließlich an Erwachsene und verzichtet auf jede Gewinnwerbung.
Spielbanken in den Ländern
Spielbanken konzessionieren die Länder. Das Verzeichnis führt 71 Einträge, davon 69 geöffnet oder im Umbau. Die Tabelle zeigt die Einträge je Bundesland.
| Bundesland | Einträge | Bundesland | Einträge |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen | 10 | Schleswig-Holstein | 4 |
| Bayern | 9 | Mecklenburg-Vorpommern | 4 |
| Saarland | 7 | Sachsen | 3 |
| Nordrhein-Westfalen | 6 | Sachsen-Anhalt | 3 |
| Rheinland-Pfalz | 5 | Brandenburg | 2 |
| Baden-Württemberg | 4 | Bremen | 2 |
| Berlin | 4 | Hamburg | 4 |
| Hessen | 4 | Thüringen | kein Eintrag |
Die Detailseiten im Bereich Spielbanken nennen Adresse, Spielangebot, Mindestalter und Ausweispflicht laut Betreiber. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, viele Häuser verlangen 21 Jahre. Ein Besuch ist nur mit Lichtbildausweis möglich; Dresscode-Regeln stehen im Ratgeber Spielbank Dresscode.
Spielhallen: Landesrecht und Sperrzeiten
Für Spielhallen gilt Bundesrecht (Gewerbeordnung, Spielverordnung) und Landesrecht. Der GlüStV 2021 verlangt Sperrzeiten von mindestens drei Stunden täglich (§ 26 Abs. 2), Mindestabstände und ein Verbot mehrerer Spielhallen in einem Gebäudekomplex (§ 25). Die Länder legen die Sperrzeit unterschiedlich fest: von drei Stunden in Sachsen-Anhalt bis zu acht Stunden in Berlin und Thüringen. Die Spielverordnung begrenzt jede Spielhalle auf zwölf Geräte. Stadtseiten für 515 Städte stehen im Bereich Spielhallen; eine Tabelle aller 16 Länder bietet der Ratgeber Spielhalle Öffnungszeiten.
Sportwetten, Lotterien und Poker
Neben Casinospielen regelt der GlüStV 2021 auch Sportwetten, Online-Poker und Lotterien. Sportwetten und Online-Poker veranstalten nur Anbieter mit GGL-Erlaubnis; die Whitelist führt sie auf. Staatliche Lotterien des Deutschen Lotto- und Totoblocks haben eigene Zuständigkeiten in den Ländern. Das Verzeichnis konzentriert sich auf Casinospiele; zu den Nachbarthemen gibt es Ratgeber wie Sportwetten in Deutschland und Online-Poker in Deutschland.
Strafrecht und Verbraucherschutz
Das Strafgesetzbuch stellt das Veranstalten von unerlaubtem Glücksspiel unter Strafe (§ 284 StGB) und ebenso die Beteiligung daran (§ 285 StGB). Praktisch verfolgen die Behörden vor allem Anbieter. Für Spieler gilt dennoch: Ohne Erlaubnis gibt es keinen Anspruch auf deutsche Aufsicht, und Streit über Auszahlungen lässt sich schwer klären. Wer Zweifel hat, prüft die Whitelist oder fragt bei der GGL nach.
Spielerschutz: OASIS und LUGAS
Zwei zentrale Systeme schützen Spieler. OASIS ist das spielformübergreifende Sperrsystem: Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und Online-Anbieter müssen jede spielwillige Person vor dem Spiel abgleichen (§ 8 GlüStV 2021). Die Sperre dauert mindestens ein Jahr, bei einer Selbstsperre auf Wunsch mindestens drei Monate, und endet nur auf Antrag. LUGAS ist das Glücksspielaufsichtssystem, das über eine zentrale Limitdatei das anbieterübergreifende Einzahlungslimit überwacht (§ 6c GlüStV 2021). Beantragung und Aufhebung beschreibt der Ratgeber OASIS-Sperrsystem, zum Limit der Ratgeber LUGAS-Limit erhöhen.
Hilfe bei Glücksspielproblemen
Die Beratung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA) ist kostenlos und anonym: Telefon 0800 1 37 27 00. Das Portal check-dein-spiel.de bietet Selbsttest, Online-Beratung und die Suche nach Beratungsstellen vor Ort. Angehörige können dort ebenfalls Rat holen. Weitere Anlaufstellen und Warnzeichen stehen im Bereich Spielerschutz und im Ratgeber Spielsucht-Hilfe in Deutschland.
Häufige Fragen
Ist Online-Glücksspiel in Deutschland legal?
Ja, aber nur bei Anbietern mit Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Die GGL führt dazu eine amtliche Whitelist. Angebote ohne Erlaubnis sind unerlaubtes Glücksspiel.
Wer beaufsichtigt Spielbanken in Deutschland?
Die Bundesländer. Jedes Land vergibt eigene Konzessionen nach seinem Spielbankgesetz und beaufsichtigt die Häuser. Online-Angebote beaufsichtigt dagegen die GGL.
Was ist das Einzahlungslimit bei Online-Casinos?
Grundsätzlich höchstens 1.000 Euro im Monat über alle Anbieter hinweg. Das Limit überwacht das System LUGAS über eine zentrale Limitdatei (§ 6c GlüStV 2021).
Wie sperre ich mich selbst?
Über das Sperrsystem OASIS, entweder bei einem angeschlossenen Anbieter oder direkt bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt. Die Selbstsperre dauert mindestens drei Monate und endet nur auf Antrag.
Wo gibt es Hilfe bei Spielsucht?
Die kostenlose und anonyme Beratung der BIÖG erreicht man unter 0800 1 37 27 00. Das Portal check-dein-spiel.de bietet Selbsttest, Online-Beratung und die Suche nach Beratungsstellen.
