Das Geldspielgesetz teilt die Zuständigkeit auf. Während die ESBK die Spielbanken kontrolliert, wacht die Gespa über Großspiele wie Lotterien und Sportwetten sowie über Kleinspiele. Tätig ist sie als interkantonale Behörde der Kantone.
Auch die Gespa führt eine eigene Sperrliste mit Anbietern, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Für Spielende heißt das: Zwei Behörden, zwei Listen, je nach Spielform.
- Sportwetten und Lotterien: Gespa
- Spielbankenspiele (Roulette, Slots, Poker im Casino): ESBK
Die Hilfsangebote der Gespa-Seite ergänzen die Informationen zur Sperrliste. Zum rechtlichen Rahmen: Geldspielgesetz und Großspiele.
Die Zuständigkeit der Gespa reicht auch in den Bereich der Prävention. Sie kontrolliert, ob Veranstalter von Lotterien und Sportwetten Spielerschutzmaßnahmen einhalten, und sorgt dafür, dass Gelder aus Lotterien, wie vom Gesetz vorgesehen, für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
In Deutschland übernimmt die GGL vergleichbare Aufgaben, in Österreich das Bundesministerium für Finanzen.
