Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist ein Vertrag der Bundesländer. Er trat nach § 35 am 1. Juli 2021 in Kraft und ist unbefristet geschlossen. Jedes Land kann ihn mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres kündigen, frühestens zum 31. Dezember 2028. Weil Glücksspielrecht Ländersache ist, gilt er nur zusammen mit den Ausführungsgesetzen der Länder, etwa für Spielbanken und Spielhallen.
Nach § 4 darf öffentliches Glücksspiel nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden; alles andere ist unerlaubtes Glücksspiel. Im Internet erlaubnisfähig sind Lotterien, Sport- und Pferdewetten, Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Die Spielerschutzinstrumente reichen vom Spielkonto (§ 6a) über das Einzahlungslimit (§ 6c) bis zum Sperrsystem OASIS (§ 8).
Seit dem 1. Januar 2023 nimmt die GGL zentrale Aufgaben wahr. Einen Überblick mit Ziel- und Paragrafenübersicht gibt der Ratgeber Glücksspielstaatsvertrag.
