Glücksspiel ist in Österreich Bundessache. Das Glücksspielgesetz (GSpG) definiert es in § 1 als Spiel, bei dem das Ergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Nach § 3 ist die Durchführung dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol); Ausnahmen regelt das Gesetz, etwa in § 4. Den Besuch einer Spielbank gestattet § 25 Abs. 1 nur Personen ab 18 Jahren.
- Spielbanken: § 21 erlaubt höchstens 15 Konzessionen mit einer Laufzeit von höchstens 15 Jahren; die zwölf Spielbanken betreibt die Casinos Austria AG.
- Online: Online-Glücksspiel läuft über die Konzession der Österreichischen Lotterien (win2day), Laufzeit bis 30. September 2027.
- Automatensalons: als Landesausspielungen nach § 5 mit Landesbewilligung.
Eine Reform ist geplant: Das Bundesministerium für Finanzen meldete den Entwurf am 4. August 2026 bei der EU-Kommission an; ein Beschluss ist zum 30. Oktober 2026 nicht belegt. Maßgeblich bleibt der aktuelle Gesetzestext im Rechtsinformationssystem des Bundes. Mehr zur Lage steht unter Österreich und im Ratgeber Online-Casino in Österreich.
