In Deutschland müssen Veranstalter und Vermittler nach § 6 GlüStV 2021 ein Sozialkonzept entwickeln und umsetzen; in der Schweiz muss jede konzessionierte Spielbank eines führen und von der ESBK genehmigen lassen. Es beschreibt, wie das Personal geschult wird, wie auffälliges Spielverhalten erkannt wird und was danach geschieht.
- Früherkennung: Beobachtung von Besuchshäufigkeit, Einsatzhöhe, Spieldauer
- Gespräch mit Betroffenen und, falls nötig, Verfügung einer Spielsperre
- Information über Hilfsstellen
- Weiterbildung des Personals
Online kommen Werkzeuge hinzu, etwa Einsatzlimits, Realitätschecks und Auswertungen des Kontos. Wo ein Haus handelt, wird es im Konzept festgehalten und beaufsichtigt.
Wer Hilfe sucht, findet Kontakte bei check-dein-spiel.de der BIÖG (ehemals BZgA). Praktische Hinweise stehen auf der Seite Spielerschutz.
Das Konzept ist nicht nur ein Papier. Spielbanken müssen belegen, dass Personal geschult wird und dass Maßnahmen tatsächlich greifen. Die Aufsicht prüft Berichte und kann Anpassungen verlangen, wenn die Praxis nicht zum beschriebenen Plan passt.
