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GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder): Bedeutung und Erklärung

Begriffskarte GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder)
Grafik: casino-verzeichnis.de
DefinitionDie GGL mit Sitz in Halle (Saale) ist die gemeinsame Aufsichtsbehörde der Länder für länderübergreifendes Glücksspiel in Deutschland.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat ihren Sitz in Halle (Saale) und übernimmt seit dem 1. Januar 2023 zentrale Aufgaben nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Sie erteilt die Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker und beaufsichtigt deren Einhaltung.

Welche Anbieter erlaubt sind, zeigt die amtliche Whitelist, die die GGL führt. Ein Anbieter, der dort nicht steht, hat in Deutschland keine Erlaubnis. Auch Entscheidungen zu abweichenden Höchstbeträgen beim Einzahlungslimit gehen auf die GGL zurück: Ihr Verwaltungsrat hat dafür eine Entscheidungsrichtlinie festgelegt, im Einzelfall entscheidet die GGL per Bescheid auf Antrag des Anbieters.

Abgrenzung: Nicht alles liegt bei der GGL. Online-Casinospiele wie Roulette und Blackjack erlauben die Länder auf Grundlage von Landesrecht (§ 22c), und für Spielbanken und Spielhallen gilt Landesrecht. In Österreich ist das Bundesministerium für Finanzen zuständig.

Eine Anleitung zum Prüfen von Anbietern steht im Ratgeber GGL-Whitelist.

Quellen
  1. Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
  2. GGL: Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist)
  3. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22a Virtuelle Automatenspiele (BAYERN.RECHT)
  4. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22c Online-Casinospiele (BAYERN.RECHT)

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