Spielhalle Öffnungszeiten heute: Sperrzeit entscheidet, nicht der Aushang
Eine bundesweit einheitliche Öffnungszeit für Spielhallen gibt es nicht. Das Recht regelt das Gegenteil, nämlich wann geschlossen sein muss. § 26 Abs. 2 GlüStV 2021 verpflichtet die Länder, Sperrzeiten festzusetzen, die drei Stunden nicht unterschreiten dürfen. Jedes Land hat das in einem eigenen Gesetz oder einer Verordnung umgesetzt, und die Ergebnisse reichen von drei Stunden in Sachsen-Anhalt bis zu acht Stunden in Berlin und Thüringen.
Wie lange eine Spielhalle heute geöffnet hat, hängt deshalb von vier Faktoren ab: dem Bundesland, dem Wochentag, einem möglichen Feiertag und der Gemeinde. Innerhalb des erlaubten Rahmens legt der Betreiber seine Zeiten selbst fest. Die Sperrzeit darf er nicht unterschreiten; Gäste dürfen in dieser Zeit weder spielen noch verweilen.
Drei Begriffe werden dabei oft vermischt. Die Sperrzeit wiederholt sich täglich und verlangt, dass die Halle geschlossen ist. Ein Spielverbotstag betrifft einzelne Feiertage, an denen das Spiel ruht, teils ganztägig, teils nur zeitweise. Die Öffnungszeit ist die Zeit, die der Betreiber im verbleibenden Rahmen wählt, und sie kann sich von Halle zu Halle unterscheiden.
Sperrzeiten in allen 16 Bundesländern
Die Tabelle nennt die tägliche Sperrzeit, also die Stunden, in denen eine Spielhalle geschlossen sein muss, samt Rechtsgrundlage. Stand der Zusammenstellung: 30.10.2026.
| Bundesland | Sperrzeit | Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 0 bis 6 Uhr | 6 Std. | § 46 LGlüG |
| Bayern | 3 bis 9 Uhr | 6 Std. | Art. 12 Abs. 2 AGGlüStV |
| Berlin | 3 bis 11 Uhr | 8 Std. | § 5 SpielhG Bln |
| Brandenburg | 3 bis 9 Uhr | 6 Std. | § 4 Abs. 4 BbgSpielhG |
| Bremen | 2 bis 6 Uhr | 4 Std. | § 1 Bremische Gaststättenverordnung |
| Hamburg | 5 bis 12 Uhr | 7 Std. | § 5 HmbSpielhG |
| Hessen | 4 bis 10 Uhr | 6 Std. | § 5 HSpielhG |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2 bis 8 Uhr | 6 Std. | § 12 GlüStVAG M-V |
| Niedersachsen | 3 bis 9 Uhr (beschlossen am 23.06.2026; zuvor 0 bis 6 Uhr) | 6 Std. | § 13 Abs. 5 NSpielhG |
| Nordrhein-Westfalen | 1 bis 6 Uhr | 5 Std. | § 17 AG GlüStV NRW |
| Rheinland-Pfalz | 2 bis 8 Uhr | 6 Std. | Landesglücksspielgesetz |
| Saarland | 4 bis 10 Uhr | 6 Std. | § 7 SSpielhG |
| Sachsen | 23 bis 6 Uhr | 7 Std. | § 9 SächsGastG |
| Sachsen-Anhalt | 3 bis 6 Uhr | 3 Std. | SpielhSperrzVO LSA |
| Schleswig-Holstein | 5 bis 10 Uhr | 5 Std. | § 12 SpielhG |
| Thüringen | 1 bis 9 Uhr | 8 Std. | § 6 ThürSpielhG |
Was die Zahlen für den heutigen Tag bedeuten
Die Sperrzeit lässt sich in eine maximale Öffnungsdauer am Stück umrechnen. In Sachsen-Anhalt darf eine Spielhalle bis zu 21 Stunden am Stück öffnen, in Bremen bis zu 20, in Berlin und Thüringen höchstens 16. Hessen setzt zusätzlich eine Obergrenze: Eine Spielhalle darf dort nicht länger als 18 Stunden am Tag geöffnet sein.
Auch der Blick auf Beginn und Ende hilft bei der Planung. Frühmorgens sind Spielhallen nur dort offen, wo die Sperrzeit um 6 Uhr endet: in Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Berlin öffnet die erste Halle frühestens um 11 Uhr, in Hamburg erst um 12 Uhr. Am späten Abend reicht die Spanne von 23 Uhr in Sachsen über Mitternacht in Baden-Württemberg bis zu 5 Uhr morgens in Hamburg und Schleswig-Holstein.
So prüfen Sie die Zeiten für heute:
- Bundesland bestimmen und die Sperrzeit in der Tabelle ablesen.
- Kalender prüfen. Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, Heiligabend und der erste Weihnachtstag gelten in mehreren Ländern als Spielverbotstage.
- Gemeinde berücksichtigen. Städte und Behörden dürfen die Sperrzeit teils verlängern.
- Betreiber fragen. Die tatsächlichen Zeiten stehen am Eingang oder lassen sich telefonisch erfragen. Auf den Seiten der Spielhallen nach Stadt finden Sie die Standorte.
Feiertage und Spielverbotstage
An bestimmten Tagen ruht das Spiel ganz oder teilweise. Die Länder regeln das unterschiedlich:
- Brandenburg: Karfreitag ab 0 Uhr bis Karsamstag 9 Uhr; am Volkstrauertag und Totensonntag von 3 Uhr bis zum nächsten Tag 9 Uhr; an Heiligabend ab 13 Uhr bis zum ersten Weihnachtsfeiertag 9 Uhr.
- Berlin und Hamburg: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie 24. und 25. Dezember.
- Hessen: Karfreitag ganztags, Karsamstag von 0 bis 11 Uhr, Volkstrauertag und Totensonntag von 4 bis 24 Uhr; am ersten Weihnachtstag ganztags.
- Baden-Württemberg: Die Regeln für Spielbanken gelten entsprechend, also Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Totensonntag, Volkstrauertag, Heiligabend und der erste Weihnachtsfeiertag.
- Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen: Das Gesetz verweist auf das jeweilige Feiertagsrecht des Landes. In Thüringen sind das die Tage mit erhöhtem Schutz nach dem Feiertagsgesetz.
Für die übrigen Länder gilt: Maßgeblich sind Spielhallen- und Feiertagsgesetz des Landes. Das Ordnungsamt der Gemeinde gibt verbindlich Auskunft.
Wo Gemeinden und Behörden abweichen dürfen
Die Sperrzeit in der Tabelle ist der gesetzliche Normalfall. Viele Länder erlauben Änderungen bei „öffentlichem Bedürfnis“ oder „besonderen örtlichen Verhältnissen“, meist in Richtung längere Schließung:
- Bayern: Gemeinden können die Sperrzeit durch Verordnung verlängern.
- Niedersachsen: Die zuständige Behörde kann die Sperrzeit allgemein oder für einzelne Betriebe verlängern.
- Baden-Württemberg: Beginn vorverlegen oder Ende hinausschieben ist möglich, eine Verkürzung ist nicht zulässig.
- Sachsen: Gemeinden dürfen die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben, aber nicht unter drei Stunden gehen.
- Sachsen-Anhalt: Verlängerung ist möglich; bei Ausnahmen muss die Sperre mindestens drei Stunden dauern.
- Hamburg: In bestimmten Gebieten gilt eine kürzere Sperrzeit von 6 bis 9 Uhr.
- Sachsen: In den Nächten zum 1. Januar, zum 1. Mai und zum 2. Mai ist die Sperrzeit nach § 9 Abs. 1 SächsGastG aufgehoben.
Ein Blick auf die örtliche Satzung lohnt sich deshalb vor allem in Großstädten. In Sachsen obliegt die Aufsicht über die Einhaltung der Sperrzeiten ausdrücklich den Gemeinden. Hilfe bei problematischem Spielverhalten bündelt die Seite Spielerschutz.
Zutritt: Alter, Ausweis, Sperrdatei
Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 GlüStV 2021); die Spielhalle ist erst ab 18 Jahren zugänglich. Nach § 8 Abs. 3 GlüStV 2021 müssen Betreiber den Ausweis kontrollieren und bei jedem Betreten mit der bundesweiten Sperrdatei abgleichen. Gesperrte Spieler dürfen nicht teilnehmen. Wer sich selbst sperren lassen will, findet den Ablauf im Ratgeber OASIS-Sperrsystem.
Eine Spielhalle ist rechtlich keine Spielbank. Sie bietet Geldspielgeräte nach der Spielverordnung, eine Spielbank das klassische Casinospiel mit Roulette und Kartenspielen. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Spielhalle, Spielothek oder Spielbank.
Weitere Betriebsregeln neben der Sperrzeit
Die Sperrzeit ist nur eine von mehreren Auflagen. Nach § 26 Abs. 1 GlüStV 2021 darf von der äußeren Gestaltung der Spielhalle keine Werbung für den Spielbetrieb ausgehen. Die Länder ergänzen eigene Vorgaben. Das Brandenburgische Spielhallengesetz verlangt zum Beispiel:
- 500 Meter Mindestabstand zwischen Spielhallen und 200 Meter zu einer Wettvermittlungsstelle,
- keine Einsehbarkeit von außen und als Bezeichnung nur das Wort „Spielhalle“,
- keine unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken,
- eine auf höchstens bis zum 31. Dezember 2030 befristete Erlaubnis.
Das Hessische Spielhallengesetz ist insgesamt bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Hallen, die während der Sperrzeit geöffnet bleiben oder Gäste dulden, begehen eine Ordnungswidrigkeit: In Nordrhein-Westfalen führt der Katalog des Ausführungsgesetzes den Verstoß gegen die Sperrzeit ausdrücklich auf (Fassung 2026), in Hamburg sind Geldbußen bis 50.000 Euro vorgesehen.
Wettvermittlungsstellen haben eigene Sperrzeiten
Wettbüros sind keine Spielhallen und folgen teils anderen Zeiten. In Baden-Württemberg beginnt die Sperrzeit für Wettvermittlungsstellen um 0 Uhr und endet um 6 Uhr. In Sachsen gilt für sie 23 bis 6 Uhr, und gemeindliche Regeln für Spielhallen gelten entsprechend. Bremen und Mecklenburg-Vorpommern fassen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen in einer Sperrzeitregel zusammen.
Häufige Fragen
Wie lange haben Spielhallen heute geöffnet?
Das hängt vom Bundesland, vom Wochentag und von Feiertagen ab. Gesetzlich festgelegt ist nur die tägliche Sperrzeit, die mindestens drei Stunden dauern muss. Die konkrete Öffnungszeit legt der Betreiber innerhalb dieses Rahmens fest.
Haben Spielhallen rund um die Uhr geöffnet?
Nein. Nach § 26 Abs. 2 GlüStV 2021 müssen alle Länder tägliche Sperrzeiten von mindestens drei Stunden festsetzen. Eine Spielhalle mit 24-Stunden-Betrieb ist damit in keinem Bundesland zulässig.
Wo sind die Sperrzeiten am längsten und am kürzesten?
Am längsten sind sie in Berlin und Thüringen mit jeweils acht Stunden, am kürzesten in Sachsen-Anhalt mit drei Stunden. Dazwischen liegen Bremen mit vier und Nordrhein-Westfalen mit fünf Stunden.
Dürfen Gemeinden die Sperrzeit ändern?
In vielen Ländern ja, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Meist geht es um Verlängerungen. Eine Verkürzung ist in Baden-Württemberg unzulässig, in Sachsen und Thüringen nur bis zu einer Mindestdauer von drei Stunden möglich.
Wie alt muss man für eine Spielhalle sein?
Minderjährige dürfen nicht teilnehmen, die Spielhalle ist erst ab 18 Jahren zugänglich. Der Betreiber muss den Ausweis prüfen und bei jedem Betreten die bundesweite Sperrdatei abfragen.
Was passiert bei Verstößen gegen die Sperrzeit?
Der Verstoß ist in den Ländern eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen steht er im Bußgeldkatalog des Ausführungsgesetzes, in Hamburg sind Geldbußen bis 50.000 Euro vorgesehen. Die Höhe regelt jedes Land selbst.
- GlüStV 2021 § 26 Anforderungen an den Betrieb von Spielhallen (Mindest-Sperrzeit drei Stunden)
- GlüStV 2021 § 8 Spielersperrsystem; Abgleich mit dem Sperrsystem
- Bayerisches AGGlüStV Art. 12 Betrieb von Spielhallen
- Brandenburgisches Spielhallengesetz (BbgSpielhG) § 4
- Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag, GV. NRW. 2012 S. 524 (§ 17 Sperr- und Spielverbotszeiten)
- Änderung des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag, GV. NRW. 2026 S. 375
- Sächsisches Gaststättengesetz § 9 Sperrzeit (REVOSax)
- Verordnung zur Festsetzung von Sperrzeiten für Spielhallen Sachsen-Anhalt, GVBl. LSA Nr. 12/2023
- Niedersächsischer Landtag Drs. 19/10451: Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
- Niedersächsisches Spielhallengesetz, Nds. GVBl. Nr. 3/2022 (§ 13 Abs. 5)
- Niedersächsischer Landtag: Stenografischer Bericht 93. Sitzung vom 23.06.2026
- Hessischer Landtag Drs. 20/8761: Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (HSpielhG § 5)
- Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg, Gesetzesbeschluss des Landtags (§ 46 Sperrzeit und Feiertagsruhe)



