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Spielhalle, Spielothek oder Spielbank: der Unterschied

Spielhalle, Spielothek oder Spielbank: der Unterschied
Foto: Wikimedia-Commons-Nutzer, CC BY 4.0, Wikimedia Commons
KurzantwortDer Unterschied zwischen Spielothek und Spielbank: Spielothek ist nur ein anderes Wort für die Spielhalle, einen gewerblichen Betrieb mit Geldspielgeräten. Eine Spielbank ist staatlich konzessioniert und bietet Tischspiele wie Roulette und Black Jack an.

Im Alltag kursieren drei Wörter für scheinbar dasselbe: Spielhalle, Spielothek, Spielbank. Rechtlich trennen sie Welten. Die Unterschiede betreffen Spielangebot, Genehmigung, Aufsicht, Zugang und die Grenzen für Einsatz und Gewinn.

Begriffe sortiert: Spielhalle und Spielothek sind dasselbe

„Spielothek“ ist ein Handelsname und Alltagswort, kein eigener Rechtsbegriff. Gesetzlich spricht die Gewerbeordnung von der „Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen“, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient (§ 33i GewO). Gemeint ist ein gewerblicher Betrieb mit Geldspielgeräten, auch wenn auf dem Schild „Spielothek“, „Casino“ oder „Spielcenter“ steht. Der Name „Casino“ auf einer Leuchtreklame macht aus einer Spielhalle also keine Spielbank.

Die Spielbank ist dagegen ein staatlich konzessioniertes Unternehmen mit Tischspielen. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) beschreibt die klassischen Spielbank-Spiele als „Tischspiele mit Bankhalter, insbesondere Roulette, Black Jack oder Baccara“ (§ 22a Absatz 2). Gewerbliche Spielhallen dürfen diese Spiele nicht anbieten.

Spielothek und Spielbank: der Unterschied im Überblick

Die Tabelle fasst die wichtigsten Merkmale für Deutschland zusammen. Die Einzelheiten regeln Bundesgesetze, der Staatsvertrag und das Landesrecht; Letzteres variiert von Bundesland zu Bundesland.

MerkmalSpielhalle / SpielothekSpielbank
BetreiberGewerbliche UnternehmenKonzessionierte Betreiber nach Landesspielbankrecht
Typisches AngebotGeld- oder Warenspielgeräte mit GewinnmöglichkeitTischspiele wie Roulette, Black Jack, Baccara, dazu Automaten
GenehmigungErlaubnis nach § 33i GewO und nach § 24 GlüStV 2021Konzession des Landes; die Zahl ist zu begrenzen (§ 20 GlüStV 2021)
Zahl der StandorteMindestabstand und Verbundverbot (§ 25)Begrenzung der Anzahl je Land
Geräte-/SpielregelnSpielverordnung (SpielV) und Zulassung durch die PTBSpielbankgesetz und Spielbankordnung des Landes
SperrzeitMindestens drei Stunden täglich (§ 26)Nach Landesrecht und Konzession
EinlassAusweiskontrolle und Sperrdatei-AbgleichAusweiskontrolle und Sperrdatei-Abgleich, Kleiderordnung je Haus

Das Spielangebot: Geldspielgeräte gegen Tischspiele

In der Spielhalle stehen Geld- und Warenspielgeräte. Wer sie gewerbsmäßig aufstellen will, braucht eine Erlaubnis, und zulässig sind nur Geräte, deren Bauart die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen hat (§ 33c GewO). Die Spielverordnung setzt den Geräten enge Grenzen:

  • Mindestspieldauer fünf Sekunden; dabei darf der Einsatz 0,20 Euro nicht übersteigen und der Gewinn höchstens 2 Euro betragen (§ 13 SpielV).
  • Die Summe der Verluste darf im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen.
  • Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen.
  • Jackpots und andere Sonderzahlungen sind ausgeschlossen.
  • Je zwölf Quadratmeter Grundfläche ist höchstens ein Gerät erlaubt, insgesamt höchstens zwölf Geräte (§ 3 Absatz 2 SpielV).

Diese Grenzen gelten für Geldspielgeräte nach der Spielverordnung. In einer Spielbank richtet sich das Spiel nach dem jeweiligen Landesrecht; für Spielbanken gilt das Spielbankrecht des Landes.

Automaten in Gaststätten sind keine Spielhalle

Ein dritter Ort wird oft mit der Spielhalle verwechselt: die Kneipe mit Automat. Die Spielverordnung erlaubt in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte (§ 3 Absatz 1 SpielV). Dort muss der Gewerbetreibende durch ständige Aufsicht und zusätzliche technische Sicherungen sicherstellen, dass Jugendliche nicht spielen. Wer mehr Geräte aufstellen will, braucht den Status einer Spielhalle mit Erlaubnis nach § 33i und § 24 GlüStV 2021, samt Abstandsregeln und Sperrzeiten.

Diese Abstufung zeigt das Prinzip des Rechts: Die Anforderungen wachsen mit der Zahl der Geräte. Für Spielbanken sieht der Staatsvertrag stattdessen eine Begrenzung der Zahl der Häuser vor.

Genehmigung, Aufsicht und Standort

Für die Spielhalle sind zwei Genehmigungen nötig. Die Gewerbeordnung verlangt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, die befristet und mit Auflagen verbunden werden kann und zu versagen ist, wenn eine Gefährdung der Jugend oder eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten ist (§ 33i GewO). Hinzu kommt die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach § 24 GlüStV 2021, die schriftlich zu erteilen und zu befristen ist.

Für Spielbanken legt der Staatsvertrag nur fest, dass die Zahl in den Ländern zu begrenzen ist (§ 20). Alles Weitere regelt das Spielbankrecht des jeweiligen Landes. Deshalb unterscheiden sich Konzessionsdauer, Abgaben und Hausordnung zwischen den Bundesländern. Beide Betriebsarten sind an das zentrale Sperrsystem OASIS angeschlossen, wie der Abschnitt zum Zugang weiter unten zeigt.

Standort, Abstand und Werbung

Das Gesetz begrenzt die Dichte von Spielhallen stärker als die von Spielbanken. Zwischen Spielhallen muss ein Mindestabstand eingehalten werden; die Länder legen die Einzelheiten fest (§ 25 Absatz 1). Eine Erlaubnis für eine Spielhalle in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen ist ausgeschlossen, etwa im selben Gebäude (§ 25 Absatz 2). Die Länder dürfen zudem die Zahl der Erlaubnisse je Gemeinde begrenzen.

Spielhallen dürfen nach außen nicht werben: Von der äußeren Gestaltung darf keine Werbung für den Spielbetrieb ausgehen, und auffällige Gestaltung als zusätzlicher Anreiz ist unzulässig (§ 26 Absatz 1). Die Länder müssen Sperrzeiten festsetzen, die drei Stunden nicht unterschreiten dürfen (§ 26 Absatz 2). Wann welche Spielhalle geöffnet hat, steht im Ratgeber Spielhalle Öffnungszeiten.

Zugang, Sperre und Spielerschutz

Wer eine Spielhalle oder Spielbank betreten will, muss volljährig sein. Veranstalter von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen (§ 8 Absatz 3 GlüStV 2021). Das gilt gleichermaßen für Spielhalle und Spielbank. Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen; ausgenommen sind nur bestimmte Lotterien und Pferdewetten.

Ein Unterschied besteht im Auftreten. Spielbanken haben eine eigene Hausordnung, die je nach Haus auch Vorgaben zur Kleidung enthalten kann; was dazu gilt, erklärt der Ratgeber Spielbank-Dresscode. Wer sich selbst schützen will, kann sich über das zentrale System sperren lassen, das im Ratgeber zum OASIS-Sperrsystem beschrieben ist.

Online ist wieder etwas anderes: Die Übertragung von Automatenspielen aus einer Spielbank oder Spielhalle über das Internet ist nach § 22c Absatz 4 GlüStV 2021 verboten. Online-Angebote brauchen eine eigene Erlaubnis und stehen auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, siehe GGL-Whitelist.

Spielerschutz im Vergleich

Die Schutzinstrumente sind in beiden Betriebsarten ähnlich, bei der Umsetzung gibt es aber Unterschiede. Einige Regeln gelten für alle Spielstätten:

  • Jugendschutz: Veranstalter müssen sicherstellen, dass Minderjährige nicht teilnehmen (§ 4 Absatz 3 GlüStV 2021).
  • Sperrsystem: Die Selbstsperre gilt mindestens drei Monate, wenn der Spieler nichts anderes beantragt, sonst ein Jahr; Fremdsperren dauern mindestens ein Jahr (§ 8a).
  • Antrag bei der Stelle des Sperrsystems: Wer sich sperren lassen will, kann den Antrag beim Veranstalter oder bei der Stelle stellen, die die Sperrdatei führt.
  • Fremdsperre: Veranstalter sperren auch Personen, bei denen sie Spielsucht oder Überschuldung annehmen müssen. Der Betroffene erhält vorher Gelegenheit zur Stellungnahme.

Für Spielhallen kommt die äußere Zurückhaltung hinzu: keine Werbung, Mindestabstand, Verbundverbot und Sperrzeit. Spielbanken sind durch die begrenzte Zahl der Konzessionen und die Kontrolle am Eingang geprägt. Beides soll das gleiche Ziel erreichen, das § 1 GlüStV 2021 nennt: das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern, Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und das Spiel in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken.

Welche Betriebsart passt zu welcher Frage?

Die Zuordnung hilft bei der Suche nach Informationen. Wer wissen will, wann ein Betrieb offen hat, welche Abstände gelten oder wie viele Geräte zulässig sind, braucht das Spielhallenrecht. Wer sich für Roulette, Black Jack oder Baccara interessiert, landet bei der Spielbank. Als Orientierung:

  1. Geräte, Einsatz je Spiel, Gewinn je Spiel und Stundengrenzen: Spielverordnung.
  2. Erlaubnis, Abstand, Verbundverbot, Werbung und Sperrzeit der Spielhalle: § 33i GewO sowie §§ 24 bis 26 GlüStV 2021 und Ausführungsgesetze des Landes.
  3. Konzession, Spielplan und Hausordnung der Spielbank: Spielbankrecht des Landes.
  4. Sperre und Ausweiskontrolle: § 8 und § 8a GlüStV 2021 für alle Betriebe.

Das Verzeichnis führt beide Gruppen getrennt: Spielhallen nach Stadt für Deutschland und Spielbanken für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Der Ratgeber Glücksspielstaatsvertrag erklärt den rechtlichen Rahmen im Zusammenhang.

Zum Vergleich: Österreich

Auch in Österreich gibt es die Trennung, nur mit anderen Begriffen. Nach der Übersicht des Bundesministeriums für Finanzen betreibt die Casinos Austria AG als Konzessionärin zwölf Spielbanken mit Tages- und Abendspiel. Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken, die sogenannten Landesausspielungen, brauchen eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes und stehen in Automatensalons. Laufzeiten und Betreiber unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Österreichische Lotterien GmbH hält die Konzession des Bundes für Lotterien und betreibt darüber auch das Online-Glücksspiel unter win2day.at; die Konzession der Casinos Austria AG nennt das Ministerium bis 31. Dezember 2027 beziehungsweise 31. Dezember 2030 gültig, die der Lotterien bis 30. September 2027. Maßgeblich ist stets die aktuelle Angabe des Ministeriums.

Wichtig für beide Länder: Glücksspiel hat einen negativen Erwartungswert. Auf lange Sicht verliert der Spieler, egal ob am Automaten in der Spielhalle oder am Roulettetisch. Wer Unterstützung braucht, findet sie im Ratgeber Spielsucht: Hilfe und Beratung; Grundlagen zum Schutz stehen unter Spielerschutz.

Häufige Fragen

Ist eine Spielothek dasselbe wie eine Spielhalle?

Ja. „Spielothek“ ist ein Alltags- und Handelsname. Rechtlich handelt es sich um eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen nach § 33i der Gewerbeordnung.

Was ist der Unterschied zwischen Spielothek und Spielbank?

Spielotheken sind gewerbliche Betriebe mit Geldspielgeräten und unterliegen der Spielverordnung. Spielbanken sind staatlich konzessioniert, bieten Tischspiele wie Roulette und Black Jack an und folgen dem Spielbankrecht des Landes.

Welche Einsätze und Gewinne sind am Spielhallen-Automaten erlaubt?

Nach § 13 der Spielverordnung darf der Einsatz bei einem Spiel von mindestens fünf Sekunden 0,20 Euro nicht übersteigen, der Gewinn höchstens 2 Euro betragen. Pro Stunde sind höchstens 60 Euro Verlust und 400 Euro Gewinn zulässig.

Gilt die Sperrdatei auch in Spielhallen?

Ja. Veranstalter von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, müssen nach § 8 Absatz 3 GlüStV 2021 den Ausweis kontrollieren und mit der Sperrdatei abgleichen. Das betrifft Spielhallen und Spielbanken.

Wie viele Geräte darf eine Spielhalle haben?

Je zwölf Quadratmeter Grundfläche ist höchstens ein Geldspielgerät erlaubt, insgesamt nicht mehr als zwölf Geräte (§ 3 Absatz 2 der Spielverordnung).

Wie sieht es in Österreich aus?

Die Casinos Austria AG betreibt laut Bundesministerium für Finanzen zwölf Spielbanken. Automaten außerhalb davon brauchen eine Landesbewilligung und stehen in Automatensalons.

Quellen
  1. § 33i GewO Spielhallen und ähnliche Unternehmen
  2. § 33c GewO Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
  3. § 3 SpielV Aufstellen von Spielgeräten
  4. § 13 SpielV Zulassung der Bauart
  5. GlüStV 2021 § 20 Spielbanken
  6. GlüStV 2021 §§ 24–26 Spielhallen
  7. GlüStV 2021 § 8 Spielersperrsystem; Abgleich
  8. GlüStV 2021 § 22c Online-Casinospiele
  9. BMF Österreich: Konzessionäre und Ausspielbewilligte