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Online-Casino in Deutschland legal: so erkennen Sie erlaubte Anbieter

Online-Casino in Deutschland legal: so erkennen Sie erlaubte Anbieter
Foto: Neurdein Frères, Public domain, Wikimedia Commons
KurzantwortEin Online-Casino ist in Deutschland legal, wenn der Anbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt und auf der Whitelist der GGL steht. Alles andere ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 unerlaubtes Glücksspiel.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Sein Grundsatz steht in § 4 Absatz 1: Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Alles ohne Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel und verboten. Ob ein Angebot als Online-Casino in Deutschland legal ist, hängt deshalb nicht von Design, Werbeversprechen oder einer ausländischen Lizenz ab, sondern allein von einer deutschen Erlaubnis.

Wo ein Glücksspiel stattfindet, regelt § 3 Absatz 4: Es wird dort veranstaltet, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird. Ein Angebot, das sich aus Deutschland aufrufen und bespielen lässt, unterliegt damit deutschem Recht, auch wenn der Betreiber im Ausland sitzt. Im Internet erlaubnisfähig sind nach § 4 Absatz 4 nur Lotterien, Sport- und Pferdewetten, Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Jede andere Form von Glücksspiel im Internet ist verboten.

Drei Spielarten, drei Erlaubnisse: Was als „Online-Casino“ gilt

Umgangssprachlich heißt alles „Online-Casino“. Der Vertrag unterscheidet in § 3 Absatz 1a drei Spielarten, und für jede gelten andere Regeln und eine andere Behörde.

SpielartBeispieleVorschriftZuständige Stelle
Virtuelle AutomatenspieleSlots, Spielautomaten im Internet§ 22aGGL; jedes einzelne Spiel braucht eine eigene Erlaubnis
Online-PokerCash Games und Turniere ohne Bankhalter§ 22bGGL
Online-CasinospieleRoulette, Blackjack, Baccarat, Live-Casino§ 22cLänder auf Grundlage von Landesrecht

Der Unterschied zwischen Slots und Tischspielen hat praktische Folgen. Virtuelle Automatenspiele, die herkömmlichen Tischspielen mit Bankhalter wie Roulette, Black Jack oder Baccara entsprechen, sind nach § 22a Absatz 2 unzulässig. Roulette und Blackjack online gibt es in Deutschland deshalb nur als Online-Casinospiele nach § 22c. Dafür dürfen die Länder selbst veranstalten oder Konzessionen vergeben. Die Zahl der Konzessionen ist begrenzt auf die Zahl, die das jeweilige Spielbankenrecht mit Stand 17. Januar 2020 zuließ; sie sind zu befristen und gelten nur im Hoheitsgebiet des Konzessionsgebers. Erlaubtes Live-Roulette oder Blackjack gibt es deshalb nur bei wenigen Anbietern und nur für Spieler im jeweiligen Bundesland.

Beim Online-Poker gelten eigene Vorgaben nach § 22b: Es dürfen ausschließlich natürliche Personen gegeneinander spielen, Programme, die automatisiert im Namen eines Spielers antreten, sind unerlaubtes Glücksspiel. Die Zuweisung zu einem Tisch erfolgt zufällig, gleichzeitiges Spielen an mehreren Spielen ist grundsätzlich verboten; die Behörde kann bis zu vier Tische gleichzeitig zulassen. Auch jede einzelne Pokervariante braucht vorab eine Erlaubnis.

Whitelist prüfen: So erkennen Sie erlaubte Anbieter

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) führt die amtliche Whitelist der erlaubten Veranstalter und Vermittler. Zu jedem Eintrag nennt sie Name und Anschrift, Spielart, Internetseiten, das Datum der ersten Erlaubnis, das Vertriebsgebiet und die zuständige Aufsicht. Die Seite weist ein „Zuletzt aktualisiert“-Datum aus; bei unserer Abfrage war es der 2. Oktober 2026. Damals zählte die Liste 167 Einträge über alle Glücksspielarten, darunter 36 mit virtuellen Automatenspielen, 27 mit Sportwetten, jeweils 5 mit Online-Poker und mit Online-Casinospielen. Ein Anbieter kann mehrere Spielarten tragen, die Zahlen lassen sich daher nicht addieren. Einen aktuellen Stand liefert nur die GGL-Seite selbst. Eine ausführliche Anleitung steht im Ratgeber zur GGL-Whitelist.

So gehen Sie vor:

  1. Whitelist der GGL öffnen und die Domain des Angebots in den Internetseiten der Einträge suchen. Der Markenname allein genügt nicht, entscheidend ist die exakte Adresse.
  2. Prüfen, ob die gewünschte Spielart beim Eintrag steht. Ein Anbieter mit Erlaubnis für Sportwetten darf damit noch keine Slots anbieten.
  3. Bei Online-Casinospielen das Vertriebsgebiet lesen. Diese Erlaubnisse gelten nur für das genannte Bundesland, zuständig ist dann die Landesaufsicht.
  4. Auf ähnlich geschriebene Domains und Spiegelseiten achten. Steht die Adresse nicht wörtlich in der Liste, liegt keine Erlaubnis vor.
Merksatz: Nicht die Lizenz irgendeiner ausländischen Behörde zählt, sondern der Eintrag auf der Whitelist. Wer nicht gelistet ist, hat in Deutschland keine Erlaubnis.

Was erlaubte Anbieter technisch einhalten müssen

Neben dem Eintrag zeigt sich Legalität im Spielbetrieb. Der Vertrag schreibt Abläufe vor, die ein Anbieter ohne Erlaubnis kaum nachbilden wird:

  • Spielkonto mit Identitätsprüfung. Nach § 6a gehört zur Registrierung die Angabe von Vor-, Nach- und Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz; der Anbieter überprüft die Angaben. Spielen ohne Konto ist unzulässig. Bis zur Bestätigung sind höchstens 72 Stunden Spiel mit 100 Euro Einzahlungslimit erlaubt, Auszahlungen gibt es dann nicht.
  • Einzahlungslimit. Nach § 6c darf das monatliche, anbieterübergreifende Limit grundsätzlich 1.000 Euro nicht übersteigen. Ohne festgelegtes Limit ist keine Spielteilnahme möglich, eine Erhöhung wirkt erst nach sieben Tagen. Mehr dazu im Ratgeber LUGAS-Limit erhöhen.
  • Sperrabgleich. Gesperrte Spieler müssen ausgeschlossen werden, durch Abgleich mit der Sperrdatei. Das System erklärt der Beitrag OASIS-Sperrsystem.
  • Zahlungen nur vom eigenen Konto. Einzahlungen dürfen nur von einem Zahlungskonto auf den Namen des Spielers kommen; anonyme Zahlungsmittel sind im Fernvertrieb nicht zulässig (§ 6b Absatz 4).
  • Feste Spielregeln bei Slots. Höchsteinsatz 1 Euro je Spiel, mindestens durchschnittlich fünf Sekunden Spieldauer, kein Jackpot, keine automatische Spielfolge, Beträge nur in Euro und Cent, dazu die sichtbare Anzeige von Auszahlungsquote und Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns (§ 22a).
  • Zeithinweise. Der Anbieter zeigt die verstrichene Spielzeit an und verlangt nach jeweils 60 Minuten eine Bestätigung (§ 6h Absatz 7).

Eine Besonderheit betrifft die Begriffe: Im Zusammenhang mit virtuellen Automatenspielen und der Werbung dafür dürfen die Wörter „Casino“ und „Casinospiele“ nicht verwendet werden (§ 22a Absatz 11). Ein Slot-Angebot, das sich „Casino“ nennt, ist deshalb ein Warnsignal, auch wenn die Domain das Wort aus historischen Gründen enthalten kann.

Warnsignale: Woran unerlaubte Angebote auffallen

BeobachtungRechtlicher Hintergrund
Domain steht nicht auf der WhitelistKeine Erlaubnis nach § 4 Absatz 1
Slots mit Einsätzen über 1 Euro, Autoplay oder JackpotVerstoß gegen § 22a
Roulette oder Blackjack als SpielautomatUnzulässig nach § 22a Absatz 2
Spielen ohne Registrierung und AusweisprüfungSpielkonto Pflicht nach § 6a
Kein Limit bei der AnmeldungOhne Limit kein Spiel nach § 6c
Einzahlung über anonyme ZahlungsmittelUnzulässig nach § 6b Absatz 4

Ein einzelnes Merkmal beweist noch keine Illegalität, mehrere zusammen machen ein Angebot unglaubwürdig. Entscheidend bleibt der Whitelist-Abgleich.

Häufige Irrtümer zur Legalität

  • „Eine EU-Lizenz genügt.“ Nein. Maßgeblich ist die Erlaubnis nach § 4 Absatz 1, und die gilt für den Ort, an dem die Teilnahme möglich ist (§ 3 Absatz 4). Auch Anbieter mit Sitz im Ausland brauchen die deutsche Erlaubnis. Die Whitelist enthält selbst Unternehmen mit ausländischer Anschrift, weil sie diese Erlaubnis erhalten haben.
  • „Demo-Spiele sind immer frei zugänglich.“ Bei erlaubten Anbietern nicht. Nach § 6j dürfen unentgeltliche Spielangebote nur Spielern mit eingerichtetem Spielkonto angeboten werden, für Minderjährige und gesperrte Spieler sind sie ohnehin ausgeschlossen. Ein Slot, den jeder sofort ohne Anmeldung spielen kann, passt nicht zu einem erlaubten Anbieter.
  • „Wer auf der Whitelist steht, ist ein Gütesiegel.“ Die Whitelist belegt die Erlaubnis, nicht die Qualität des Angebots. Die GGL kann bei Verstößen einschreiten, die Erlaubnis bleibt aber an Auflagen gebunden.
  • „Legal heißt gewinnbar.“ Erlaubte Spiele haben denselben Hausvorteil wie unerlaubte, nur die Rahmenbedingungen sind geregelt. Auszahlungsquoten (RTP) beschreiben den Durchschnitt über sehr viele Spiele, nicht den Verlauf einer Sitzung.

Rechtsfolgen unerlaubter Angebote

Für Betreiber ohne Erlaubnis sieht § 284 StGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Aber auch die Beteiligung als Spieler ist im Gesetz erfasst: § 285 StGB nennt Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Die Aufsichtsbehörden können nach § 9 Absatz 1 GlüStV 2021 unerlaubte Angebote untersagen, Zahlungsdienstleistern die Mitwirkung an Zahlungen verbieten und Sperrmaßnahmen gegen Zugangsvermittler ergreifen.

Unabhängig von der Strafbarkeit fehlen bei nicht erlaubten Anbietern die Schutzmechanismen: keine Anbindung an das Sperrsystem, keine Limitdatei, keine deutsche Aufsicht, die bei Streit um Auszahlungen eingreifen kann. Hinweise zum Umgehen von Sperren, Limits oder Netzsperren gibt dieser Ratgeber nicht. Sie sind der Kern des Spielerschutzes und keine Hürde, die es zu überwinden gilt.

Glücksspiel ab 18. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig (§ 4 Absatz 3). Auch bei erlaubten Anbietern ist der Erwartungswert negativ: Auf Dauer verliert die Spielerseite, weil jedes Spiel einen Hausvorteil enthält. Legalität sagt nichts über Gewinnchancen.

Wo Sie Hilfe finden

Wer merkt, dass das Spielen aus dem Ruder läuft, kann sich kostenlos beraten lassen. Das Beratungstelefon zur Glücksspielsucht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erreichen Sie unter 0800 1 37 27 00, Informationen bietet check-dein-spiel.de. Alle erlaubten Anbieter müssen Selbstlimits ermöglichen, und eine Selbstsperre im Sperrsystem dauert grundsätzlich mindestens ein Jahr; auf Antrag sind kürzere Zeiträume ab drei Monaten möglich (§ 8a Absatz 6). Eine Übersicht der Schutzmaßnahmen und Anlaufstellen bündelt die Seite Spielerschutz. Selbstsperre und Limits lassen sich bei jedem erlaubten Anbieter einstellen.

Häufige Fragen

Ist ein Online-Casino in Deutschland legal?

Ja, aber nur mit deutscher Erlaubnis. Erlaubte Anbieter stehen auf der Whitelist der GGL. Wer dort nicht gelistet ist, bietet unerlaubtes Glücksspiel an, unabhängig von einer Lizenz im Ausland.

Sind Roulette und Blackjack online in Deutschland erlaubt?

Nur als Online-Casinospiele nach § 22c GlüStV 2021, und nur mit Landeskonzession für das jeweilige Bundesland. Als Spielautomat nachgebildet sind sie nach § 22a Absatz 2 unzulässig.

Warum nennen sich erlaubte Slot-Anbieter oft nicht „Casino“?

Weil § 22a Absatz 11 GlüStV 2021 die Begriffe „Casino“ und „Casinospiele“ im Zusammenhang mit virtuellen Automatenspielen und der Werbung dafür verbietet.

Muss ich mich bei einem legalen Anbieter ausweisen?

Ja. Das Spielkonto setzt eine Registrierung mit Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz voraus, die der Anbieter prüft. Ohne Spielkonto darf niemand teilnehmen.

Mache ich mich strafbar, wenn ich bei einem nicht erlaubten Anbieter spiele?

§ 285 StGB sieht für die Beteiligung an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor. Zu einem konkreten Fall berät eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Wie finde ich die aktuelle Whitelist?

Auf der Website der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter „Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist)“. Dort steht das Datum der letzten Aktualisierung.

Quellen
  1. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 4 Allgemeine Bestimmungen zur Erlaubniserteilung (BAYERN.RECHT)
  2. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22a Virtuelle Automatenspiele (BAYERN.RECHT)
  3. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22c Online-Casinospiele (BAYERN.RECHT)
  4. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 6a Spielkonto (BAYERN.RECHT)
  5. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 6c Selbstlimitierung; Limitdatei (BAYERN.RECHT)
  6. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22b Online-Poker (BAYERN.RECHT)
  7. GGL: Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist)
  8. GGL: Die Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 im Überblick
  9. Strafgesetzbuch § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
  10. Strafgesetzbuch § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
  11. BZgA/BIÖG: Beratungstelefon zur Glücksspielsucht und check-dein-spiel.de