OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) ist das zentrale Sperrsystem, das der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in § 8 vorschreibt. Betrieben wird es von der Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen; praktisch liegt die Verantwortung beim Regierungspräsidium Darmstadt. Wer eingetragen ist, darf an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen.
Die Sperre gilt nicht für einen einzelnen Anbieter, sondern für alle angeschlossenen Angebote: Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und Online-Angebote mit deutscher Erlaubnis. Anbieter müssen jede spielwillige Person vor dem Spiel identifizieren und mit der Sperrdatei abgleichen (§ 8 Abs. 3). Online geschieht das vor dem ersten Spiel, vor Ort bei jedem Betreten.
- Selbstsperre: eigener Antrag, mindestens ein Jahr; auf Wunsch kürzer, aber nicht unter drei Monaten.
- Fremdsperre: durch den Anbieter bei Anhaltspunkten für Spielsucht oder Überschuldung, mindestens ein Jahr.
Die Aufhebung geht nur auf schriftlichen Antrag. Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind nicht angeschlossen und bieten deshalb keinen Schutz. Wie der Antrag abläuft, erklärt der Ratgeber OASIS-Sperrsystem; der allgemeine Begriff steht unter Spielsperre.
