§ 26 Abs. 2 GlüStV 2021 verpflichtet die Länder, für Spielhallen Sperrzeiten festzusetzen, die drei Stunden nicht unterschreiten dürfen. In dieser Zeit dürfen Gäste weder spielen noch verweilen. Jedes Land hat das eigenständig umgesetzt; die Ergebnisse reichen von drei Stunden in Sachsen-Anhalt (3 bis 6 Uhr) bis zu acht Stunden in Berlin und Thüringen.
- Sachsen: 23 bis 6 Uhr, die Halle schließt abends also früh.
- Hamburg: 5 bis 12 Uhr, die Halle öffnet erst mittags.
- Einzelne Gemeinden dürfen die Zeit teils verlängern.
Die Sperrzeit wiederholt sich täglich. Davon zu unterscheiden sind Spielverbotstage wie Karfreitag oder Totensonntag, die je Land geregelt sind, und die Öffnungszeit, die der Betreiber im verbleibenden Rahmen selbst wählt. Eine Tabelle aller 16 Länder steht im Ratgeber Spielhalle Öffnungszeiten; den Betrieb als Ganzes beschreibt die Spielhalle.
