DefinitionDie Spielverordnung regelt, wie Geld- und Warenspielgeräte aufgestellt werden dürfen und welche Grenzen für Einsatz, Gewinn und Verlust gelten.
Die Spielverordnung (SpielV) ist die Verordnung zur Gewerbeordnung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Sie bestimmt, wo und wie viele Geräte stehen dürfen, und setzt dem Spiel enge Grenzen. Zugelassen sind nur Geräte, deren Bauart die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen hat (§ 33c GewO).
| Regel | Vorgabe |
|---|---|
| Gaststätten und Wettannahmestellen | höchstens 2 Geräte (§ 3 Abs. 1) |
| Spielhalle | höchstens 1 Gerät je 12 m², insgesamt höchstens 12 (§ 3 Abs. 2) |
| Spieldauer, Einsatz, Gewinn | mindestens 5 Sekunden, Einsatz höchstens 0,20 Euro, Gewinn höchstens 2 Euro (§ 13) |
| Verlust je Stunde | höchstens 60 Euro (§ 13) |
| Gewinn abzüglich Einsatz je Stunde | höchstens 400 Euro (§ 13) |
Jackpots und andere Sonderzahlungen sind bei diesen Geräten ausgeschlossen. Für Spielbanken und Online-Angebote gilt die Verordnung nicht; dort greift Landesrecht bzw. der Glücksspielstaatsvertrag. Zum Betrieb der Spielhalle passt der Vergleich im Ratgeber Spielhalle oder Spielbank.
