DefinitionVirtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele, also Online-Slots, die in Deutschland eine Erlaubnis je Spiel brauchen.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 definiert virtuelle Automatenspiele in § 3 Abs. 1a als im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele. Jedes einzelne Spiel braucht eine eigene Erlaubnis der GGL (§ 22a Abs. 1).
- Einsatz: höchstens 1 Euro je Spiel (Abs. 7)
- Dauer: durchschnittlich mindestens 5 Sekunden je Spiel (Abs. 6)
- Autoplay: unzulässig, jeder Spielstart braucht eine eigene Erklärung (Abs. 4)
- Jackpot: das Ansammeln von Einsätzen oder Gewinnen für künftige Spiele ist verboten (Abs. 8)
- Tischspiele: Nachbildungen von Roulette, Blackjack oder Baccara sind als virtuelles Automatenspiel unzulässig (Abs. 2)
Außerdem dürfen die Begriffe „Casino“ und „Casinospiele“ im Zusammenhang mit der Veranstaltung und Werbung nicht verwendet werden (Abs. 11). Roulette und Blackjack online gibt es deshalb nur als Online-Casinospiele nach § 22c. Die Regeln im Detail erklärt der Ratgeber Virtuelle Automatenspiele; die Mathematik hinter Slots zeigt Spielautomaten.
