Der Bundesrat vergibt Spielbankenkonzessionen in zwei Typen. Er hat am 29.11.2023 die Konzessionen für die Periode 2025 bis 2044 erteilt.
Konzessionen werden nicht auf unbeschränkte Zeit vergeben, sondern für eine Periode, und sie sind an Auflagen geknüpft. Dazu gehören ein Sozialkonzept, ein Sicherheitskonzept und der Nachweis, dass Abgaben ordnungsgemäß entrichtet werden. Verstöße können zu Sanktionen bis hin zum Entzug führen.
Zehn Casinos tragen die A-Konzession: Basel, Baden, Zürich, Winterthur, St. Gallen, Luzern, Bern, Prilly, Montreux und Lugano. Sie dürfen das breitere Spektrum an Tischspielen und Automaten betreiben. Einen Überblick pro Standort bietet die Seite Spielbanken.
Ein Casino mit A- oder B-Konzession darf online nur spielen lassen, wenn es zusätzlich eine Konzessionserweiterung besitzt. Die Landkonzession allein reicht dafür nicht. Genau diese Erweiterung trennt die zehn zugelassenen Online-Anbieter vom Rest des Internets.
In Deutschland vergeben die Länder Spielbankkonzessionen nach Landesrecht, in Österreich gilt das GSpG, siehe Glücksspielgesetz.
